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  • info@fahrradmix.de
  • (038303) 49 31 61
  • Strandstraße 7 (Verleih), Strandstr. 31 (Werkstatt), 18586 Ostseebad Baabe

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für FahrradMix

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen dem Mieter eines Fahrrads oder mehrerer Fahrräder und/oder Zubehör sowie dem Vermieter, der Firma FahrradMix, Strandstraße 31, 18586 Ostseebad Baabe. Die Verleihstation befindet sich in der Strandstraße 7, 18586 Ostseebad Baabe. Das Online-Buchungssystem wird über die VABS GmbH bereitgestellt.

2. Vertragsschluss, Bezahlung, Kaution

2.1. Vertragsschluss

Die VABS GmbH ermöglicht dem Mieter eine unmittelbare Onlinebuchung von Fahrrädern. Die VABS GmbH tritt als bevollmächtigter Vertreter und nicht selbst als Vermieter auf. Der Vermieter hat die VABS GmbH bevollmächtigt, über das Online-Buchungssystem eine Willenserklärung mit Bindungswirkung für den Vermieter auf Abschluss eines Fahrrad-Mietvertrags mit einem beliebigen Mieter/Gast abzugeben. Der Vertrag kommt mittels Onlinebuchung unmittelbar zwischen Vermieter (FahrradMix) und Gast zustande. Der Mieter erlaubt der VABS GmbH, das vom Mieter auf Abschluss eines Mietvertrags gerichtete Angebot an den Vermieter weiterzuleiten.

Der Mietvertrag für die ausgewählten Fahrräder kommt für den gewählten Zeitraum zum angegebenen Preis und den in der Präsentation angegebenen Ausstattungsmerkmalen dadurch zustande, dass der Mieter eine Buchungsbestätigung/Zahlungsbestätigung von der VABS GmbH auf elektronischem Wege erhält.

2.2. Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte (Visa, Mastercard), per Lastschrifteinzug vom Bankkonto, per Paypal, per Sofortüberweisung oder per Barzahlung bei Abholung des/der Fahrräder. Bei Sofort-Zahlung wird der Betrag aufgrund technischer Vorgaben der Kreditkarteninstitute auch dann binnen 7 Tagen nach der Buchung dem Konto des Mieters belastet, wenn die Fahrradbuchung erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet. Es ist dem Kunden untersagt, Lastschriften zurückzubuchen, soweit FahrradMix bzw. die VABS GmbH nicht zuvor benachrichtigt und Gelegenheit gegeben wurde, einen unberechtigt eingezogenen Betrag binnen 5 Tagen per Rücküberweisung zu erstatten. Die Kosten einer Rückbuchung trägt bei Verletzung dieser Pflicht der Mieter.

FahrradMix und die VABS GmbH behalten sich vor, Buchungen, bei denen der Mieter schuldhaft eine Zahlung nicht innerhalb von 2 Tagen durchführt, abzulehnen und zu stornieren.

2.3. Geschuldetes Fahrrad

Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Fahrrad mit einer bestimmten Ausstattung oder Farbe, sondern mietet immer nur ein beliebiges Fahrrad aus einer Kategorie (z. B. ein beliebiges MTB mit 24-Gang-Schaltung aus der Kategorie „MTB 24 Gang“). Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrrad der gemieteten Kategorie durch ein Fahrrad aus einer höherwertigen Kategorie zu ersetzen.

3. Stornierung

Die Stornierung der Fahrradbuchung ist bis zu 3 Tage vor der gebuchten Übergabe kostenfrei möglich. Bei weniger als 3 Tagen, aber mehr als 24 Stunden, werden 30% des Mietpreises fällig. Bei einer Stornierung, die weniger als 24 Stunden vor der geplanten Übergabe erfolgt, beträgt die Stornogebühr 70% des Mietpreises. Bei Nichtabholung werden 90% des Mietpreises fällig. Dies gilt auch bei Barzahlung vor Ort. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

4. Mietdauer, Übergabe, Rückgabe

  • Die Mietdauer richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Zeitraum. Ein Kalendertag entspricht immer einem Miettag, unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer an diesem Tag. Die Überschreitung der vereinbarten Mietzeit um mehr als 30 Minuten ist nicht gestattet.
  • Die Übergabe erfolgt an der bei der Buchung ausgewählten Anmietstation (Strandstraße 7) zur vereinbarten Uhrzeit. Die Übergabe erfolgt nur gegen Vorlage eines Personalausweises. Die Rückgabe erfolgt am Ort der Übergabe. Bei Ablauf der Mietzeit ist das Fahrrad bis zur vereinbarten Uhrzeit zurückzugeben.
  • Bei Hol- und Bringservice erfolgt die Übergabe und Rückgabe nach Absprache mit dem Vermieter an einem vereinbarten Ort innerhalb des Liefergebiets.

5. Pflichten des Mieters

  • Der Mieter verpflichtet sich, mit den Fahrrädern und dem Zubehör sorgfältig umzugehen und die StVO einzuhalten. Umbauten oder Eingriffe am Fahrrad sind untersagt.
  • Das Fahrrad ist bei Nichtgebrauch ordnungsgemäß an einen fest verankerten Gegenstand anzuschließen oder anderweitig sicher zu verwahren.
  • Die Nutzung ist insbesondere untersagt:
    • durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ohne Begleitung von Erwachsenen
    • zur Weitervermietung
    • zur Teilnahme an Rennveranstaltungen
    • zur Beförderung von weiteren Personen ohne entsprechenden Kindersitz
    • zum Transport von Gegenständen über 20 kg
    • unter Drogen- oder Alkoholeinfluss

6. Haftung des Mieters, Versicherung

  • Der Mieter haftet für Diebstahl und Beschädigungen am Fahrrad, auch bei leichter Fahrlässigkeit. Eine optionale Versicherung kann im Onlinebuchungssystem abgeschlossen werden (Zubehör wie Anhänger ist ausgenommen). Im Schadensfall ist der Vermieter sowie die Polizei unverzüglich zu informieren. Bei abgeschlossener Diebstahlversicherung entfällt die Selbstbeteiligung.
  • Der Mieter haftet für Bußgelder und Strafen im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrrads, auch wenn der Vermieter in Anspruch genommen wird.
  • Für Schäden an Rechtsgütern Dritter haftet die Haftpflichtversicherung des Mieters oder dieser selbst.

7. Haftung von VABS GmbH und Vermieter

7.1. VABS GmbH

Jegliche Haftung der VABS GmbH wegen der Verletzung ihrer vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt.

Nur für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet die VABS GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt.

7.2. Vermieter

Der Vermieter (FahrradMix) haftet im Zusammenhang mit diesen Verträgen in gleichem Umfang wie die VABS GmbH.

8. Verschleißschäden, Reparaturen

Bei Schäden ist der Vermieter unter Tel. 038303 493163 unverzüglich zu benachrichtigen. Die Haftung des Vermieters für nicht vorhersehbare und entfernte Schäden ist mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit durch den Schaden keine Körperverletzung verursacht wird.

9. Verhalten bei Unfall

Bei jedem Unfall oder Schaden am Fahrrad ist der Vermieter sofort telefonisch zu informieren. Anschließend ist eine schriftliche Darstellung des Unfallhergangs zu übergeben. Bei Unfällen mit einem geschätzten Schaden über 200 €, mit Beteiligung Dritter oder mit Personenschaden ist immer die Polizei hinzuzuziehen.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen sind nur in Schriftform gültig. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis.

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