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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen dem Mieter eines Fahrrads oder mehrerer Fahrräder und/oder Zubehör sowie dem Vermieter, der Firma FahrradMix, Strandstraße 31, 18586 Ostseebad Baabe. Die Verleihstation befindet sich in der Strandstraße 7, 18586 Ostseebad Baabe. Das Online-Buchungssystem wird über die VABS GmbH bereitgestellt.
Die VABS GmbH ermöglicht dem Mieter eine unmittelbare Onlinebuchung von Fahrrädern. Die VABS GmbH tritt als bevollmächtigter Vertreter und nicht selbst als Vermieter auf. Der Vermieter hat die VABS GmbH bevollmächtigt, über das Online-Buchungssystem eine Willenserklärung mit Bindungswirkung für den Vermieter auf Abschluss eines Fahrrad-Mietvertrags mit einem beliebigen Mieter/Gast abzugeben. Der Vertrag kommt mittels Onlinebuchung unmittelbar zwischen Vermieter (FahrradMix) und Gast zustande. Der Mieter erlaubt der VABS GmbH, das vom Mieter auf Abschluss eines Mietvertrags gerichtete Angebot an den Vermieter weiterzuleiten.
Der Mietvertrag für die ausgewählten Fahrräder kommt für den gewählten Zeitraum zum angegebenen Preis und den in der Präsentation angegebenen Ausstattungsmerkmalen dadurch zustande, dass der Mieter eine Buchungsbestätigung/Zahlungsbestätigung von der VABS GmbH auf elektronischem Wege erhält.
Die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte (Visa, Mastercard), per Lastschrifteinzug vom Bankkonto, per Paypal, per Sofortüberweisung oder per Barzahlung bei Abholung des/der Fahrräder. Bei Sofort-Zahlung wird der Betrag aufgrund technischer Vorgaben der Kreditkarteninstitute auch dann binnen 7 Tagen nach der Buchung dem Konto des Mieters belastet, wenn die Fahrradbuchung erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet. Es ist dem Kunden untersagt, Lastschriften zurückzubuchen, soweit FahrradMix bzw. die VABS GmbH nicht zuvor benachrichtigt und Gelegenheit gegeben wurde, einen unberechtigt eingezogenen Betrag binnen 5 Tagen per Rücküberweisung zu erstatten. Die Kosten einer Rückbuchung trägt bei Verletzung dieser Pflicht der Mieter.
FahrradMix und die VABS GmbH behalten sich vor, Buchungen, bei denen der Mieter schuldhaft eine Zahlung nicht innerhalb von 2 Tagen durchführt, abzulehnen und zu stornieren.
Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Fahrrad mit einer bestimmten Ausstattung oder Farbe, sondern mietet immer nur ein beliebiges Fahrrad aus einer Kategorie (z. B. ein beliebiges MTB mit 24-Gang-Schaltung aus der Kategorie „MTB 24 Gang“). Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrrad der gemieteten Kategorie durch ein Fahrrad aus einer höherwertigen Kategorie zu ersetzen.
Die Stornierung der Fahrradbuchung ist bis zu 3 Tage vor der gebuchten Übergabe kostenfrei möglich. Bei weniger als 3 Tagen, aber mehr als 24 Stunden, werden 30% des Mietpreises fällig. Bei einer Stornierung, die weniger als 24 Stunden vor der geplanten Übergabe erfolgt, beträgt die Stornogebühr 70% des Mietpreises. Bei Nichtabholung werden 90% des Mietpreises fällig. Dies gilt auch bei Barzahlung vor Ort. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Jegliche Haftung der VABS GmbH wegen der Verletzung ihrer vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt.
Nur für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet die VABS GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt.
Der Vermieter (FahrradMix) haftet im Zusammenhang mit diesen Verträgen in gleichem Umfang wie die VABS GmbH.
Bei Schäden ist der Vermieter unter Tel. 038303 493163 unverzüglich zu benachrichtigen. Die Haftung des Vermieters für nicht vorhersehbare und entfernte Schäden ist mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit durch den Schaden keine Körperverletzung verursacht wird.
Bei jedem Unfall oder Schaden am Fahrrad ist der Vermieter sofort telefonisch zu informieren. Anschließend ist eine schriftliche Darstellung des Unfallhergangs zu übergeben. Bei Unfällen mit einem geschätzten Schaden über 200 €, mit Beteiligung Dritter oder mit Personenschaden ist immer die Polizei hinzuzuziehen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen sind nur in Schriftform gültig. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis.
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